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Der Weg zur eigenen Pistole

Der Weg zur eigenen Pistole

Rechtliches

Wir erkären die notwendigen Schritte zum Erwerb eines eigenen Sportgeräts

Als Sportschütze ist man zwangsläufig früher oder später mit dem Erwerb eines eigenen Sportgeräts und Munition konfrontiert.

Erwerb einer Pistole

Folgende drei Schritte sind notwendig, um eine eigene Pistole zu erwerben.

1. Strafregister-Auszug

Der Strafregister-Auszug kann online bestellt werden und kostet CHF 20.-. Er ist 3 Monate lang gültig ab Ausstelldatum.
https://www.e-service.admin.ch/crex/cms/content/strafregister/strafregister_de

2. Gesuch Waffenerwerbschein (WES)

Das Gesuch um einen Waffenerwerbschein zu erhalten kann als PDF elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben werden. Die Anzahl der zum Kauf gewünschten Pistolen muss übrigens nicht angegeben werden. Pro WES ist der Erwerb von bis zu drei Sportgeräten möglich. Das Gesuch schickt man zusammen mit dem Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) und der Kopie eines gültigen Ausweises (Details siehe Antragsformular) der zuständigen Behörde. Im Kanton Zürich ist dies entweder die Wohnortgemeinde, die Stadt- oder Gemeindepolizei. In der Stadt Zürich ist die Stadtpolizei zuständig. Andere Kantone haben teilweise andere Regelungen.

https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/waffen/gesuche___formulare.html

3. Erwerb des Sportgeräts

Wird der Antrag bewilligt, erhält man den WES von der zuständigen Behörde. Dieser kostet in Zürich CHF 50.- und besteht aus drei identischen Formularen. Eines bekommt der Käufer als Quittung, eines der Verkäufer und das Dritte geht zurück an die Polizei. Der WES hat eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten und kann ggf. um drei Monate verlängert werden.

Luftdruckpistolen

Zur Beschaffung von Druckluft- und CO2-Pistolen braucht man grundsätzlich keinen Waffenerwerbschein. Ausnahmen sind Luftdruckpistolen mit einer Mündungsenergie von mehr als 7.5 Joule sowie Modelle, die mit einer echten Pistole verwechselt werden können.

Erwerb von Munition

Zum Kauf von Munition ist man berechtigt, wenn man einen gültigen Strafregisterauszug oder WES vorweisen kann. So oder so muss man dem Käufer schritlich bestätigen, dass man zum Erwerb eines WES berechtigt wäre.